Corona hat so einige Einschränkungen und Probleme mit sich gebracht. Viele Eigner konnten über Monate nicht zu ihren Yachten. Manche können es sogar jetzt noch nicht. Wie sieht es in dieser Zeit also mit der Bootsversicherung aus? Haftet diese bei Corona bedingten Schäden?
Schon zu Beginn der Pandemie hatten Eigner viele Fragen bezüglich der Versicherung. Denn hier besteht die Sorgfaltspflicht. Das heißt also, dass Eigner immer wieder nach dem Rechten sehen müssen. Aber wie soll das gehen, wenn das Boot im Ausland liegt? Vor allem wenn der Liegeplatz in Übersee ist. Die Versicherung kann also trotzdem auf die Sorgfaltspflicht der Eigner verweisen. Am besten also man hat Kontakt am Abstellort seiner Yacht. Ihr könnt versuchen das Personal am Liegeplatz zu erreichen. Auf Bitten schauen diese bestimmt gerne ob beim Boot alles passt. Selbiges gilt bestimmt auch für die Betreiber des Winterlagers.
Um aber auf einige Spezialfragen eingehen zu können, haben manche Versicherungen nun FAQ’s dazu erstellt. Darin erfahrt ihr mehr über die häufig gestellten Fragen. Die Antworten hierzu sind aufbereitet. Ihr könnt also einfach die Antworten checken. Wir haben eine PDF hierzu zum Beispiel von der Hamburger Yachtversicherung Schomacker gefunden.
Um aber wirklich sicher zu gehen, kann man natürlich am besten direkt bei seiner Bootsversicherung nachfragen. Die Mitarbeiten können gezielt auf eure Fragen antworten. Die meisten Eigner können aber schon ab dem 15. Juni zu ihren Yachten. Da öffneten die Grenzen du vielen Ländern wiede. Aber auch hier empfehlen wir die Einreiseregelungen des jeweiligen Landes vor Abfahrt nochmal zu checken. So ist man am besten auf die Grenzüberquerung eingestellt. Ob Buchungsbestätigung, Liegeplatzvertrag oder sogar ein Attest? Informiert euch genau was ihr bei euch haben solltet. So lässt es sich nämlich entspannt in den lang ersehnten Segelurlaub starten!
Falls es euch aber eher nach Kroatien zieht, dann solltet ihr diesen Beitrag lesen.